50 € Wertgutschein für Ihre Mitarbeiter(innen)
Mit dem 50€ Wertgutschein (seit 01.01.2022 erhöht von 44€ auf 50€) nutzen Sie die steuerliche Freigrenzen für Zuwendungen an Mitarbeiter(innen) voll aus. Es fallen keine Steuer- oder Sozialabgaben, weder für Sie als Unternehmer, noch für den Arbeitnehmer, an. Der Freibetrag gilt monatlich.
Sachzuwendungen an Mitarbeiter(innen) bis zu 44€ pro Monat sind steuerfrei (§8 Abs.2 Satz 11 EStG) und nach §3 Abs.1 SvEV auch sozialversicherungsfrei.
- Belohnung Mitarbeiter(innen)
- steuer und sozialabgabenfrei
- Sachbezug
- Sachzuwendung